XRechnung & ZUGFeRD öffnen, lesen und prüfen –
kostenlos, direkt im Browser

Seit 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Dr. Zahl macht die XML-Dateien lesbar wie eine normale Rechnung – und prüft Pflichtfelder und Rechenwege gleich mit.

E-Rechnung jetzt öffnen & prüfen
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Was Dr. Zahl kann

XML lesbar machen

XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD-PDFs werden als übersichtliche Rechnung angezeigt: Positionen, Steuern, Summen, Zahlungsdaten – statt kryptischem XML.

Kernprüfung nach EN 16931

Pflichtfelder (Rechnungsnummer, USt-IdNr., Beträge) und die Rechenregeln der Norm werden geprüft – Abweichungen werden verständlich auf Deutsch erklärt.

100 % lokal & vertraulich

Ihre Rechnung verlässt Ihren Browser nicht. Keine Uploads, keine Speicherung, keine Weitergabe – geeignet auch für vertrauliche Eingangsrechnungen.

Die E-Rechnungspflicht im Überblick

  • Seit 2025Alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer und Freiberufler – müssen E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Eine E-Mail mit XML-Anhang genügt, um die Pflicht auszulösen.
  • Ab 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.
  • Ab 2028Die Ausstellungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze – unabhängig von der Unternehmensgröße. (Kleinunternehmer bleiben beim Ausstellen ausgenommen, § 34a UStDV.)

Mehr zur E-Rechnungspflicht und den Fristen →

Ratgeber: E-Rechnung in der Praxis

E-Rechnungspflicht 2025–2028

Alle Fristen, die 800.000-€-Grenze und die Ausnahmen im Überblick.

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Nie ausstellen müssen, immer empfangen können – was § 34a UStDV wirklich bedeutet.

GoBD-konform archivieren

Warum der Ausdruck nicht reicht und das XML-Original 8 Jahre aufbewahrt werden muss.

Häufige Fehler in E-Rechnungen

Fehlende Pflichtangaben, kaputte Summen, falsche Leitweg-ID – und die Folgen.

Die Leitweg-ID erklärt

Aufbau, Prüfziffer und wohin sie in der XRechnung gehört (BT-10).

XRechnung öffnen & ZUGFeRD öffnen

XML-Dateien lesbar machen – und warum bei ZUGFeRD das XML zählt, nicht das PDF.

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung?

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei und lässt sich mit normalen Programmen kaum lesen. Ziehen Sie die Datei einfach in den Dr.-Zahl-Prüfer – sie wird sofort als normale Rechnung angezeigt, komplett in Ihrem Browser.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide basieren auf der europäischen Norm EN 16931 (ZUGFeRD ab Version 2.0.1, Profil Basic oder höher). Die XRechnung ist eine reine XML-Datei; ZUGFeRD ist eine PDF mit eingebettetem XML – man sieht also zusätzlich ein normales Rechnungsbild. Dr. Zahl liest beide Formate.

Ist ein normales PDF eine E-Rechnung?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein einfaches PDF nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG – nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen die Anforderungen.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Die gesamte Verarbeitung – Öffnen, Anzeigen, Prüfen – findet lokal in Ihrem Browser statt. Es gibt keinen Upload, keine Speicherung und kein Tracking.

Ersetzt die Prüfung eine vollständige Validierung?

Dr. Zahl prüft Pflichtfelder und die zentralen Rechenregeln der EN 16931 sowie Plausibilität nach § 14 UStG. Eine vollständige Schematron-Prüfung aller Geschäftsregeln (z. B. über den KoSIT-Validator) ersetzt das nicht – für den Alltagscheck von Eingangsrechnungen reicht es in den allermeisten Fällen.